Dänisches Hundegesetz

Dänisches Hundegesetz

Aus dem Dänemark Urlaub mitgebracht
Informationen rund um das dänische Hundegesetz:

Wir als Ortsansässige und Hundebesitzer haben noch nie schlechte Erfahrungen mit den deutschen Kunden und deren Hunden gemacht.
 So wie wir das sehen, gibt es auch keinen Grund als Hundebesitzer in Dänemark jetzt nervös zu werden oder zu sein.
 Dänemark ist ein hundefreundliches Land. So darf man z.B. an jeden Strand seinen Hund mitnehmen.
 Die Verbote der Kampfhunde dienen zum Schutz der Familien und deren Hunde.  Es gab einige Vorfälle bei denen Kinder von Kampfhunden angegriffen wurden.
Seither sind die als gefährlich eingestuften Kampfhunderassen verboten. Zusammenfassung der Einreisebestimmungen
(Stand 2010): Identifizierbarkeit ist wichtig.

Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Chip oder Tätowierung, EU Heimtierausweis, Gültige Tollwutimpfung.
Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU Land nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist.
Entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung).
Für Tiere, die ab 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip Pflicht, EUHeimtierausweis und Tollwutimpfung.
Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine
Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung
nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue lmpfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise 
durchgeführt worden sein.
Die Dauer des lmpfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der lmpfstoffproduzenten.
Der Ausweis muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden!
Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen Welpen die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden.
Eine Ausnahme besteht für Besitzer/Halter, die einen Wohnsitz in Dänemark haben.

Wann müssen Hunde angeleint sein?
In Dänemark gelten folgende Bestimmungen für das Anleinen von Hunden:
Im Allgemeinen dürfen Hunde ohne Leine ausgeführt werden, solange der Hundebesitzer die volle
Kontrolle über sein Tier hat und dieses keine Schäden verursacht.
In einzelnen Gemeinden können spezielle Regeln gelten, die besagen, dass Hunde innerhalb des Ortes und in Siedlungsnähe an der Leine zu führen sind.
Im Wald sind Hunde zu jeder Zeit an der Leine zu führen. 
Ausgenommen hiervon sind als solche gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete und Hundewälder.
Am Strand herrscht in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September für Hunde Leinenpflicht.
Auf weiten, offenen Flächen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

Hundeverbot in dänischen Restaurants:
Laut der dänischen Regeln bzgl. der Lebensmittelhygiene dürfen Haustiere Restaurants grundsätzlich nicht betreten.
Es sei denn das Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis. Blindenhunde sind von den Bestimmungen ausgenommen.

Durchfahrt durch Dänemark:
Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden.
Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport
ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des
Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt.

Wann wird ein Bußgeld fällig?
lm Zusammenhang mit Hunden werden Bußgelder für folgende Ordnungswidrigkeiten erteilt:
Streunende Hunde, Hunde ohne Hundemarke, Hunde ohne ID Chip oder ohne Registrierung, Hunde ohne Haftpflichtversicherung,
Schäden durch Hundebisse oder andere durch Hunde verursachte Schäden an Mensch oder Tier, Missachtung der Leinen oder Maulkorbpflicht, 
Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder
falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht,
Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten,
wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:
PitbullTerrier, Tosa lnu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel
Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac.

Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die
Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010
angeschafft haben: diese Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen
auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund
muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gitt jedoch nicht für Pitbull
Terrier und Tosa lnu, da diese bereits vor lnkrafttreten der neuen Regeln ab 1 . Juli 2010 verboten waren.
Wenn es Zweifel bezüglich des Erwerbsdatums geben sollte, obliegt es der dänischen Polizei zu beweisen,
dass der Hund nach dem 17. März 2010 erworben worden ist. Es gibt zwar keine konkreten Forderungen
nach Dokumentation des Erwerbsdatums, doch um Zweifelssituationen zu umgehen, wird dem Hundebesitzer
empfohlen, eine Dokumentation mit dem Erwerbsdatum, wie z.B. eine Quittung über den Kauf, mitzubringen.
Hunde, die von der Übergangsordnung umfasst sind, dürfen nicht weitergegeben werden.
Wenn Zweifel bestehen sollten, inwiefern/ob ein Hund den verbotenen Rassen angehört, oder eine Kreuzung
dieser ist, die dem Verbot des Hundegesetz §1 unterliegt, kann die dänische Polizei fordern, dass
der Besitzer die Rasse oder den Typ des Hundes dokumentiert, vgl. §1b, Abs. 2 (hier gilt die sogenannte Umkehr der Beweislast).

Die oben aufgeführten Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark mitbringen.
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